Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der BW-Service gGmbH für den
Geschäftsbereich der Tischlerei

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der BW-Service gGmbH Geschäftsbereich Tischlerei (im Folgenden „Tischlerei“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“) über die Lieferung und/oder Ausführung von Tischlerarbeiten und damit verbundenen Leistungen abgeschlossen werden.
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von der Tischlerei ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
  3. Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der Tischlerei sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch die Tischlerei zustande oder wenn der Auftrag ohne vorherige schriftliche Bestätigung ausgeführt wird, mit Beginn der Ausführung der Arbeiten.

§ 3 Leistungen der Tischlerei

  1. Die Tischlerei erbringt ihre Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit nicht anders vereinbart, umfassen die Leistungen die Lieferung und Montage von Möbeln, oder anderen Schreinerarbeiten sowie entsprechende Planungs- und Beratungsleistungen.
  2. Änderungen des Leistungsumfangs sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung beider Parteien möglich.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Der Preis wird grundsätzlich im Angebot der Tischlerei festgelegt und gilt als verbindlich, es sei denn, es werden später Änderungen des Leistungsumfangs oder der Materialkosten erforderlich.
  3. Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung Abschlagszahlungen verlangt werden.
  4. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
  5. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die Tischlerei berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu berechnen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

  1. Die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich.
  2. Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Lieferverzögerungen seitens der Zulieferer, berechtigen die Tischlerei, die Frist angemessen zu verlängern.
  3. Kommt die Tischlerei in Verzug, muss der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Bei erneutem Verzug ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
  4. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Tischlerei behält sich die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der Tischlerei.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und vor Verlust oder Beschädigung zu schützen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

§ 7 Eigentums- und Urheberrecht

An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich die Tischlerei ihr Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

§ 8 Mängelrüge

  1. Offensichtliche Mängel der erbrachten Leistung müssen von Unternehmern, Kommunen oder sonstigen juristischen Personen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

§ 9 Gewährleistung

  1. Die Tischlerei gewährleistet, dass die gelieferten und montierten Werke zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind.
  2. Bei berechtigten Mängelrügen hat sie die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern.
  3. Solange die Tischlerei ihren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
  4. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

§ 10 Haftung

  1. Die Haftung der Tischlerei für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  2. Für Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung, mangelnde Wartung oder Eingriffe des Kunden entstehen, haftet die Tischlerei nicht.

§ 11 Rücktritt und Kündigung

  1. Der Kunde kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall ist die Tischlerei berechtigt, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen abzurechnen und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen. Dieser beträgt 10% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung. Es bleibt der Tischlerei unbenommen, bei entsprechendem Nachweis eine höhere Kündigungsentschädigung zu verlangen. Ebenso bleibt dem Auftraggeber der Nachweis unbenommen, dass uns keine oder eine geringere Kündigungsentschädigung zusteht.
  2. Die Tischlerei kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt.

§ 12 Datenschutz

  1. Die Tischlerei verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu behandeln.
  2. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Vertrages und für die Betreuung des Kunden.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Amtsgerichtsberzirk Osnabrück. Handelsregisternummer: HRB213521